Mit diesem Test können Sie prüfen, ob Sie gemäß Datenschutzgrundverordnung Art. 30 (DSGVO) verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Werden die personenbezogenen Daten von 20 oder mehr Beschäftigten erhoben, verarbeitet oder genutzt?

Hierzu zählen alle Beschäftigten, sowohl Teilzeit- oder Vollzeitarbeitnehmer, Heimarbeiter, Auszubildende als auch Leiharbeitnehmer.