Interner betrieblicher Datenschutzbeauftragter (bDSB) als Organ der Selbstkontrolle:

 

Zum bDSB darf nur berufen werden, wenn kein Interessenskonflikt und/oder –kollision mit der Hauptaufgabe zu erwarten sind (wie z.B. bei IT-Leitern, Inhabern, Geschäftsführern usw.)

  • Mitarbeiter mit der nötigen Fachkunde und Zuverlässigkeit; ist zeitweise von der Kernaktivität freizustellen
  • Mitarbeiter ist als bDSB direkt der Geschäftsleitung unterstellt und in seiner Tätigkeit als bDSB weisungsfrei
  • bDSB darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden
  • bDSB muss von der verantwortlichen Stelle in der Tätigkeit als bDSB unterstützt werden, notwendige Informationen / Unterlagen sowie nötigenfalls Material, Räume, Geräte, Hilfspersonal usw. zur Verfügung gestellt bekommen
  • Fort- und Weiterbildung muss zeitlich ermöglicht und bezahlt werden

Für mich als Unternehmer und Verantwortlichen heißt das, ich muss einen zuverlässigen Mitarbeiter

  • finden, der die Bereitschaft zu einer gewissen Haftbarkeit mitbringt,
  • ihn schulen und regelmäßig weiterbilden lassen,
  • ihn während der Arbeitszeit für die Tätigkeit als bDSB freistellen, also Mitarbeiter-Zeit für die Kernaufgaben verlieren
  • ihm tiefe Einblicke in Struktur, Zusammenhänge, Verbindungen und Planungen meines Betriebes gewähren
  • die (Daten-)Sicherheit meines Betriebs in seine Hände legen und mich auf seine Kompetenz und Loyalität verlassen.

Dafür muss ich als Unternehmer und Verantwortlicher

  • die Weisungsfreiheit des bDSB respektieren
  • Geld für Aus- und Weiterbildung investieren
  • nötigenfalls für eine Vertretungsregelung für den bDSB sorgen (z.B. Elternzeit, längere Krankheitsphase usw.)
  • Unterstützung aller Art für die Tätigkeit als bDSB gewähren
  • akzeptieren, dass mein bDSB Kündigungsschutz vergleichbar einem Betriebsrat genießt.

 

ZB | bietet Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten als Dienstleistung an. Dieses gibt Ihnen die Möglichkeit, die Mitarbeiter für die eigentlichen Aufgaben zu behalten sowie eine Überschaubarkeit der Kosten (letztlich günstiger als der bDSB).
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