Zum bDSB darf nur berufen werden, wenn kein Interessenskonflikt und/oder –kollision mit der Hauptaufgabe zu erwarten sind (wie z.B. bei IT-Leitern, Inhabern, Geschäftsführern usw.)
- Mitarbeiter mit der nötigen Fachkunde und Zuverlässigkeit; ist zeitweise von der Kernaktivität freizustellen
- Mitarbeiter ist als bDSB direkt der Geschäftsleitung unterstellt und in seiner Tätigkeit als bDSB weisungsfrei
- bDSB darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden
- bDSB muss von der verantwortlichen Stelle in der Tätigkeit als bDSB unterstützt werden, notwendige Informationen / Unterlagen sowie nötigenfalls Material, Räume, Geräte, Hilfspersonal usw. zur Verfügung gestellt bekommen
- Fort- und Weiterbildung muss zeitlich ermöglicht und bezahlt werden
Für mich als Unternehmer und Verantwortlichen heißt das, ich muss einen zuverlässigen Mitarbeiter
- finden, der die Bereitschaft zu einer gewissen Haftbarkeit mitbringt,
- ihn schulen und regelmäßig weiterbilden lassen,
- ihn während der Arbeitszeit für die Tätigkeit als bDSB freistellen, also Mitarbeiter-Zeit für die Kernaufgaben verlieren
- ihm tiefe Einblicke in Struktur, Zusammenhänge, Verbindungen und Planungen meines Betriebes gewähren
- die (Daten-)Sicherheit meines Betriebs in seine Hände legen und mich auf seine Kompetenz und Loyalität verlassen.
Dafür muss ich als Unternehmer und Verantwortlicher
- die Weisungsfreiheit des bDSB respektieren
- Geld für Aus- und Weiterbildung investieren
- nötigenfalls für eine Vertretungsregelung für den bDSB sorgen (z.B. Elternzeit, längere Krankheitsphase usw.)
- Unterstützung aller Art für die Tätigkeit als bDSB gewähren
- akzeptieren, dass mein bDSB Kündigungsschutz vergleichbar einem Betriebsrat genießt.