Datenschutz ist Chefsache, denn er ist haftbar!

Aufgaben des fachkundigen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 Art. 38 Art. 39 DSGVO

Der DSB muss auf die Einhaltung des DSGVO sowie aller weiterer Vorschriften zum Datenschutz hinwirken:

  • Datenschutzmanagement – u.a. ordnungsgemäße Erstellung von Verfahrensverzeichnissen, die Art, Umfang und Rechtmäßigkeit der DV im Unternehmen in Bezug auf DSGVO dokumentieren
  • DSB berät Geschäftsleitung und ggf. Fachabteilungen in Sachen Datenschutz
  • DSB wirkt auf Einhaltung des gesetzlichen Grundsatzes der Datenvermeidung und -sparsamkeit hin
  • DSB unterweist die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befassten Personen in allen Datenschutzbestimmungen u. -erfordernissen
  • DSB ist zuständig bei Vorabkontrolle – Meldepflicht – Verfahrensverzeichnissen
    (Verfahren automatisierter Verarbeitungen sind vor ihrer Inbetriebnahme … dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit … zu melden. Bei Bestellung eines DSB entfällt die Meldepflicht für die meisten Betriebe.)
  • DSB erstellt/ergänzt, koordiniert und überwacht technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes
  • DSB erarbeitet betriebsinterne Wege (Richtlinien, Vereinbarungen usw.) zur Umsetzung der Datenschutzbestimmungen in der Praxis
  • DSB ist zuständig für die Dokumentation in Sachen Datenschutz
  • DSB ist Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde

Ferner

  • Analyse der Risiken und
  • entsprechenden Maßnahmenkatalog für den betrieblichen Datenschutz
  • erarbeiten,
  • empfehlen und
  • Durchführung begleiten
Datenschutz (und –sicherheit) ist ein fortwährender Prozess, der mit jeder Neuerung,
Änderung, Umstrukturierung, Anschaffung usw. angepasst und geprüft werden muss!

 

Datenschutz beginnt in den Köpfen:

  • Bewusstsein schaffen von der Führungsspitze bis zum Azubi
  • Einbindung in die Firmenphilosophie
  • Alle Dienstleister mit einbeziehen (vom beauftragten Rechenzentrum bis zur Reinigungsfirma)

 

Informieren Sie sich allgemein über die Leistungen von ZB| [Informationen „Leistungen von ZB|“]

oder über die Möglichkeiten, die sich für den Einsatz eines Datenschutzbeauftragten bieten [Informationen „Datenschutzbeauftragter“]