Dienstleister-Kontrolle gem. Art. 28 Art. 29 ff. EU-DSGVO

Sie beauftragen externe Dienstleister mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?

In Art. 28 Art. 29 ff. EU-DSGVO ist vorgeschrieben, dass Sie diese regelmäßig vor Ort kontrollieren und u.a. die gesetzeskonforme Umsetzung der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) überprüfen müssen. Diese Überprüfung kann auch durch von Ihnen beauftragte Dritte erfolgen.

Wir bieten Ihnen diese Dienstleistung an und überprüfen die Umsetzung vor Ort u.a. anhand umfangreicher Checklisten. Die Erstellung eines detaillierten Prüfberichts über das Datenschutzniveau Ihres Auftragsdatenverarbeiters ist selbstverständlich eingeschlossen.