Erläuterungen

  • Personenbezogene Daten [Art. 4 Nr. 1 EG 26 DSGVO]: „Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).“ Das können z.B. Kunden-, Lieferanten-, Dienstleister-, Arbeitnehmerdaten usw. sein

 

  • Hierzu zählen alle Beschäftigten, ob Teilzeit- oder Vollzeitarbeitnehmer, Heimarbeiter, Auszubildende oder Leiharbeitnehmer, die persönliche oder sachliche Verhältnisse von natürlichen Personen (also z.B. Patienten-, Kunden-, Lieferanten-, Arbeitnehmerdaten usw.) am PC mit diesen Daten arbeiten.

 

  • Automatisierte Verarbeitung [Art. 4 Nr. 2 DSGVO]: „Automatisierte Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen.“
    Andere Verarbeitung: Eine nicht automatisierte Datei ist jede nicht automatisierte Sammlung personenbezogener Daten, die gleichartig aufgebaut ist und nach bestimmten Merkmalen zugänglich ist und ausgewertet werden kann.

 

  • Besondere Arten personenbezogener Daten [Art. 4 Nr. 13 Art. 4 Nr. 14 Art. 4 Nr. 15 EG 10 DSGVO]: Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.