Mit diesem Test können Sie prüfen, ob Sie gemäß Datenschutzgrundverordnung Art. 30 (DSGVO) verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Haben Sie in Ihrem Betrieb zwanzig oder mehr Beschäftigte, die personenbezogene Daten auf andere als automatisierte Weise verarbeiten?

Hierzu zählen alle Beschäftigten, sowohl Teilzeit- oder Vollzeitarbeitnehmer, Heimarbeiter, Auszubildende als auch Leiharbeitnehmer.

Automatisierte Verarbeitung [Art. 4 Nr. 2 DSGVO]:
„Automatisierte Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen.“