Mit diesem Test können Sie prüfen, ob Sie gemäß Datenschutzgrundverordnung Art. 30 (DSGVO) verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.

Erheben, verarbeiten oder nutzen Sie personenbezogene Daten?

 

Personenbezogene Daten [Art. 4 Nr. 1 EG 26 DSGVO]: „Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener).“ Das können z.B. Kunden-, Lieferanten-, Dienstleister-, Arbeitnehmerdaten usw. sein.